Betroffenenrechte

Betroffenenrechte

Jede natürliche Person, deren Daten bei einer Organisation, einem Verein oder einer Behörde gespeichert sind, hat Rechte an Ihren Daten.
Die „Rechte der betroffenen Person“ sind in Kapitel 3 (Artikel 12 bis 23 DSGVO) aufgeführt. Betroffenenrechte beschreiben das Recht der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen. Ihnen stehen im Vorfeld, während und nach der Datenverarbeitung zahlreiche Rechte zur Verfügung, die sich grob in die Bereiche Kenntnis, Verhinderungsmöglichkeit und Löschung aufteilen.

Grundsätzlich werden vom Chat auf der Website keine personenbezogenen Daten erfasst, es sei denn, Sie als Betreiber haben Fragen eingerichtet, mit denen solche Daten vom Nutzer abgefragt werden. Ist der Chat in den Facebook-Messenger eingetragen, werden Vorname, Name, Profilbild und Mailadresse übertragen.



Ein Chat-Nutzer hat über das ChatFenster die Möglichkeit, die von ihm erfassten Daten einzusehen, zu ändern und zu löschen. Dafür steht ihm im Chat ein Menü (1) zur Verfügung. Über dieses Menü kann er die folgenden Aktionen aufrufen:



  1. Chatverlauf herunterladen: Der User kann sich den bisherigen Chatverlauf als PDF-Datei herunterladen
  2. Chatverlauf als E-Mail senden: Der User kann sich den bisherigen Chatverlauf per E-Mail senden lassen
  3. Chat und Daten löschen: Der User kann den Chatverlauf und ggf. gespeicherte Daten löschen
  4. Meine Daten: Hier kann der User über ihn gespeicherte Daten wie Name, E-Mail und Telefonnummer einsehen, ändern und löschen