Einwilligung in die Datenerfassung

Einwilligung in die Datenerfassung

Über den ChatBot oder Live-Chat auf der Website werden personenbezogene Daten nur dann übertragen, wenn Sie diese explizit von Ihren Kunden erfragen. Die Datenschutz-Grundverordnung fordert, dass Betroffene der Bearbeitung ihrer Daten explizit zustimmen müssen. Das heißt, vor der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung der Daten, muss der Nutzer um Einwilligung gefragt werden. Ein sogenannter "Opt-in" des Nutzer ist also Pflicht. Beim Opt-in-Verfahren muss der Betreffende aktiv seine Zustimmung bekunden. Das erfolgt häufig, indem er in einem Web-Formular einen Haken beim Feld "Ja, ich stimme der Verarbeitung zu ...". Die DSGVO hat in Artikel 7 die Vorgaben aufgeführt, die mit einer Einwilligung verbunden sind. 

Einen  "Opt-In" zur Datenerfassung können Sie auch im ChatBot aktivieren. Immer dann, wenn Sie personenbezogene Daten erfassen kann der ChatBot vor der Abfrage einen DSGVO-Hinweis ausgeben und die explizite Einwilligung des Kunden einholen. Der DSGVO-Hinweis kann im Fragenpool über die Einstellungen für jede Fragengruppe eingestellt werden. Aktivieren Sie diese Option immer dann, wenn Sie personenbezogene Daten abfragen.



Ist diese Option aktiviert, gibt der ChatBot sobald diese Fragegruppe ausgelöst wird, im Chat-Fenster zunächst den Einwilligungsdialog aus. Erst nach Bestätigung des User mit Klick auf "Ja, ich bin einverstanden" fährt der ChatBot mit der eigentliche Ausgabe dieser Fragengruppe fort. 


Wird die Einwilligung nicht erteilt, stoppt der ChatBot die Ausgabe dieser Fragengruppe mit der Meldung "OK. Ohne personenbezogene Daten können wir an dieser Stelle leider nicht fortfahren." Wird die Einwilligung akzeptiert, wird diese gespeichert und ist für Sie in der Live-Chat-Ansicht inkl Datum und Uhrzeit der Einwilligung dokumentiert. 


Sie können das Verhalten mit Ausgabe der DSGVO-Einwilligung hier testen: DSGVO-Dialog testen


Video-Tutorial - DSGVO-Dialog einrichten:









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